close
close

Abbiegeunfall: Radfahrer kam vom Gehweg – wer hat Schuld?

Abbiegeunfall: Radfahrer kam vom Gehweg – wer hat Schuld?

Beim Rechtsabbiegen müssen Autofahrerinnen und Autofahrer damit rechnen, dass andere die Straße verkehrswidrig queren – und correspondingly umsichtig agieren. Wer das nicht macht, haftet bei einem Unfall womöglich mit. Das zeigt eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, auf die der ADAC hinweist (Az.: 7 U 90/23).

Der Fall: Ein damals 18-jähriger Radfahrer war auf dem Gehweg gefahren – verbotenerweise und mit einem Tempo von 10 bis 27 km/h. Der Weg ran parallel to the Straße. Ein Autofahrer wolle nach rechts abbiegen und übersah den Radler, der die Straße kreuzen wolle. Der Radler wurde schwer verlettt. Im Nachgang ging die Sache wegen Schadenersatzforderungen vor Gericht.

Das Oberlandesgericht entschied, dass der Autofahrer trotz des schweren Fehlverhaltens des Radlers mithaften mustste – und zwar zu einem Viertel.

Das Fehlverhalten des Radlers

Der Radler hatte zwar nicht nur verbotenerweise den Gehweg genutzt – und das mit enormem Tempo. Er war auch, ohne abzustoppen, auf die Straße gefahren, um sie zu überqueren.

Das Gericht sah darin ein übersichtenes Verschulden. Der Radler konnte sich nicht auf den besonderen Schutz der Abbiege-Regelungen berufen.

Auch der Autofahrer hatte nicht alles richtig gemacht

Aber: Allein haften mustste der Radfahrer nicht. Denn der Autofahrer hatte – due to the Straßenverlaufs – einen guten Blick auf den Gehweg neben der Straße. Es wäre für ihn laut Gericht durch möglich gewesen, den Radler zu erkennen und zu bremsen – bei einer aufreichlichen Sorgfalt am Lenkrad. So kam es zu einer Haftungsquote von 75:25 zulasten des Radlers.